Inter­view

BMA-Aufschaltungen – Errichter erkämpft konsequent und erfolgreich sein Recht. Bundeskartellamts-Beschluss wird ohne Wenn und Aber in der Praxis umgesetzt.

Brücken, 09.02.2021

Im Jahr 2013 hat das Bundeskartellamt (BKartA) in einem Musterverfahren gegen die Stadt Düsseldorf bzw. einen Konzessionär die Rahmenbedingungen bei der Aufschaltung von bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen (BMA) konkretisiert und bestimmte unzulässige Sachverhalte sanktioniert. Der Betreiber einer BMA darf seitdem selbst entscheiden, wer für ihn die Übertragungseinrichtung (ÜE) betreut. Er ist nicht verpflichtet, eine vom Konzessionär vorgegebene ÜE und den konzessionärseigenen Übertragungsweg zu nutzen, sondern kann hier auch die Leistungen des Errichter-Betriebes in Anspruch nehmen.

Wird der Errichter dabei vom Konzessionär und/oder der Kommune behindert, kann er wegen dieser Wettbewerbsbehinderung juristische Schritte einleiten.

Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat mit einem Errichter gesprochen, der seit vielen Jahren dafür kämpft, dass der BKartA-Beschluss von den Verantwortlichen entsprechend umgesetzt wird.

Herr Köller, Sie haben sich in den letzten 6 Jahren ganz konsequent für die Umsetzung des BKartA-Beschlusses eingesetzt. Dabei haben Sie im Gegensatz zu vielen Ihrer Kollegen im gesamten Bundesgebiet in allen Städten und Landkreisen, in denen Ihr Unternehmen Servex Sicherheitssysteme GmbH tätig ist, erreicht, dass der BKartA-Beschluss praktisch gelebt wird. Was hat Sie motiviert, Ihr Recht bzgl. der Aufschaltung von BMA so konsequent umzusetzen?

 

Zum einen wollten wir zeigen, dass nicht nur die „großen Konzessionäre“ solche Aufschaltungen realisieren können, sondern auch wir als mittelständischer Fachbetrieb. Für uns war es durchaus reizvoll, nach außen zu zeigen, dass wir über die notwendige Fachkompetenz bei diesem Thema verfügen.

 

Zum anderen ist es so, dass sich die Kunden immer öfter einen Partner wünschen, der die verschiedentlichen Leistungen rund um den Brandschutz aus einer Hand anbietet. Der Kunde will einen zentralen Ansprechpartner. Das ist für ihn wesentlich attraktiver.

 

Mit der Möglichkeit, Aufschaltungen anzubieten und selbständig zu betreuen, konnten wir unsere Kundenansprache verbessern und eine stärkere Kundenbindung erreichen.

Wie haben Sie den BKartA-Beschluss im Jahr 2013 aufgenommen bzw. welche ersten Schlüsse haben Sie als Unternehmer gezogen? Was haben Sie zunächst unternommen?

 

Ich habe den BKartA-Beschluss als Chance für unser Unternehmen begriffen. Wir haben als erstes das Gespräch mit der Berufsfeuerwehr Hannover gesucht. Der BKartA-Beschluss war ihnen damals noch gar nicht bekannt. In einem konstruktiven Gespräch konnten wir das Thema aufarbeiten. Darauf folgte ein gemeinsames Gespräch mit dem Konzessionär. Später haben wir die notwendige Errichter-Zulassung erhalten.

Wie sind Sie weiter vorgegangen? Gab es Unterstützung von dritter Seite?

 

Wertvolle Unterstützung gab es vom BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., der überhaupt auf den BKartA-Beschluss hingewirkt und eine Liberalisierung des Marktes forciert hat. Der BHE bietet heute über seine Homepage verschiedentliche Hilfen zum Thema an, sowohl für Fachbetriebe als auch für die Kommunen. Das erleichtert die Kommunikation mit den zuständigen Stellen erheblich.

Wie reagierten die Kommunen konkret, gab es zunächst Widerstand oder zumindest Verwunderung über Ihr Anliegen?

 

Die Kommunen wundern sich oft, dass sich ein kleines Unternehmen meldet und das bestehende Gefüge in Frage stellt. Sie kennen sich mit der Sachlage oft nicht aus und kennen entsprechend auch nicht den BKartA-Beschluss. Teilweise war nicht einmal bekannt, wer intern für das Thema zuständig ist bzw. ob und welche Verträge mit dem Konzessionär überhaupt bestehen.

Waren bzw. sind die Kommunen sehr verärgert über Ihre Aktivitäten, schließlich haben Sie ja mit Ihrer Vorgehensweise die über Jahrzehnte praktizierten Prozesse gestört?

 

Nein, im Gegenteil – manche Kommunen wollten schon aus eigenem Antrieb für mehr Wettbewerb bei der Aufschaltung sorgen und waren dankbar für den Hinweis.

Welche Widerstände/Abwehrmaßnahmen von Seiten der früheren Exklusiv-Konzessionäre mussten Sie überwinden?

 

Die früheren Exklusiv-Konzessionäre freuen sich nicht über diese Veränderung, allerdings ist der BKartA-Beschluss eindeutig. Heute versuchen die Konzessionäre oft, die Hürde für die Zulassung von Errichtern, die das Übertragungsgerät betreuen dürfen, besonders hoch zu halten, um sie vom Wettbewerb auszuschließen. So wird behauptet, dass man aus technischen Gründen das Übertragungsnetz selbst anbieten müsse. Oder man versucht über die Kommune, dem Errichter Steine in den Weg zu legen, z.B. über zu hohe Betriebshaftpflicht-Versicherungen.

Wie stellt sich die heutige Situation Ihrer Firma bzgl. der Aufschaltung von BMA dar?

 

Unseren BMA-Kunden bieten wir grundsätzlich das Übertragungsgerät zur Aufschaltung mit an, so haben sie alle Leistungen aus einer Hand. Viele Betreiber sind froh über diese Möglichkeit, insbesondere wenn die vorherige Zusammenarbeit mit dem Konzessionär nicht zufriedenstellend war.

In wie vielen Städten/Landkreisen mit eigener Konzessionsvergabe sind Sie als Errichter voll akzeptierter Partner für die Aufschaltung von BMA, d.h. dürfen Sie für Betreiber die Übertragungseinrichtung (ÜE) installieren und betreuen? Wie viele ÜEs haben Sie derzeit nach dem neuen Modell unter Vertrag?

 

Wir haben mittlerweile in 9 Städten und Landkreisen eine Zulassung. Insgesamt betreuen wir zwischen 70 und 80 ÜEs.

 Vielen Ihrer Errichter-Kollegen ist das Ganze viel zu komplex, die Hürde erscheint ihnen als unüberwindbar, sie vermuten, dass sie trotz hoher Anstrengungen keinerlei Erfolg gegenüber Kommunen bzw. den Konzessionären erzielen könnten. Was raten Sie Ihren Errichter-Kollegen bzgl. Ihrer Erfahrungen der letzten Jahre?

 

Wichtig ist das persönliche Gespräch mit den zuständigen Vertretern von Landkreis oder Stadt, insbesondere der Konzessionsvergabestelle. Die Schwierigkeit ist oft, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Teilweise sind die internen Zuständigkeiten nicht ganz klar. Hier muss man beharrlich bleiben. In der Regel sind die Verantwortlichen bei Verweis auf den BKartA-Beschluss aus dem Jahr 2013 aber schnell einsichtig.

Was glauben Sie, denken die großen Konzessionäre über Sie?

 

Dort wo wir durch Ansprache der Kommunen und Hinweis auf den BKartA-Beschluss eine Liberalisierung erreicht haben, sind die Kosten und Laufzeiten für eine Aufschaltung erheblich gesunken. Für die BMA-Betreiber ist das natürlich eine sehr positive Entwicklung. Die Konzessionäre hat das sicher weniger gefreut.

Haben Sie für die Zukunft noch weitere Ziele bzgl. der Aufschaltung von BMA?

 

Wir wollen unseren Kunden auch weiterhin das Übertragungsgerät anbieten und – wo notwendig – für Aufklärung bei den Kommunen sorgen.