Recht­liche Rele­vanz

Eine konkrete Verbindlichkeit der Anwendung der DIN 14675 im Zusammenhang mit BMA ergibt sich insbesondere unter folgenden Aspekten: 

  • die DIN 14675 hat für sich die Vermutungswirkung, den "Stand der Technik" zu repräsentieren und kann bei Schadensfällen durch Sachverständige vor Gericht als Basis zugrunde gelegt werden,
  • die DIN 14675 gilt bei bauaufsichtlichen Anforderungen bzw. Ausschreibungen, in denen auf die Norm verwiesen wird,
  • die wesentlichen Anforderungen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ enthalten sind, sollen durch die normativen Festlegungen der DIN 14675 einheitlich ersetzt werden.

Weitere Informationen hierzu bietet das folgende BHE-Infopapier: